Das meist benötigte Passbild im Raum Europa und anderen Erdteilen ist das biometrische Passbild (oder Lichtbild).

Dieses Bild muss folgende Anforderungen erfüllen:

Das Bild an sich

  • 35×45 mm (im Hochformat und ohne Rand)
  • der Hintergrund sollte hellgrau und neutral sein
  • zu dem vorgeschriebenem Format von 35×45 mm, ist es ratsam einen ca 5mm dicken Rand zu belassen, so können es die Behörden mit den vorhanden Schablonen besser bearbeiten

Das Gesicht

  • das Gesicht sollte gut ausgeleuchtet sein (es dürfen keine Schatten im Gesicht entstehen)
  • die Augen der aufgenommenen Person sollten, wenn möglich, den Betrachter anschauen
  • zudem muss das Gesicht frontal aufgenommen werden, sodass die Nase ungefähr die vertikale Mittellinie bildet
  • außerdem muss das Gesicht auf dem Bild zwischen 32 und 36 mm (oberes Kopfende bis Kinn) abgebildet sein
  • es dürfen keine Haarspangen, Hüte, Sonnenbrillen oder ähnliche Accessoires getragen werden
  • wenn man, aufgrund der Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft, eine Kopfbedeckung trägt, ist dies erlaubt, jedoch muss man diese Verpflichtung der Passbehörde nachweisen. Das Gesicht muss zu jeder Zeit frei und erkennbar sein
  • des Gesichtsausdruck sollte neutral oder entspannt und leicht freundlich sein. Die Lippen müssen geschlossen bleiben, da keine Zähne zu sehen sein dürfen
  • Die Blick muss zur Kamera (zum Betrachter) gerichtet sein