U.S.A.
Visum
Das Passbild für den amerikanischen Visum ist dem biometrischem Passbild sehr ähnlich. Abweichend ist einmal das Format, nämlich 50×50 mm, und die genaue Ausrichtung des Kopfes auf der Bildfläche. Der Kopf sollte zwischen 25 und 35 mm groß abgebildet sein.
http://german.germany.usembassy.gov
Reisepass
Das Bild für den amerikanischen Reisepass, ist dem des Visums identisch, einzig und allein das Format ist geringfügig anders: 51×51 mm.
Hier einige richtig/falsch Beispiele
Kanada
Visum
Als deutscher Staatsangehöriger brauchen Sie für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten keinen Visum für Kanada.
Weitere Informationen zum kanadischen Visum finden Sie unter der folgenden Adresse: http://www.canadainternational.gc.ca
Der kanadische Reisepass
Um einen kanadischen Reisepass zu beantragen, werden zwei identische Lichtbilder verlangt, die folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- die Größe der Bilder muss 50×70 mm betragen (im Hochformat)
- das Bild muss von einem professionellem Fotografen aufgenommen werden
- es sollte scharf, klar und Zentriert sein. Es darf sowohl in Farbe als auch in schwarzweiss sein
- der Gesichtsausdruck sollte, wie beim biometrischem Bild, neutral, die Augen offen und der Mund geschlossen sein
- das Bild muss gleichmäßig ausgeleuchtet und es sollten weder Schatten noch Lichtreflexionen sichtbar sein
- die Person muss frontal und zentriert aufgenommen werden
- der Hintergrund darf weiss oder leicht gefärbt sein. Dabei ist es wichtig, dass die Hintergrundfarbe nicht der Gesichtsfarbe ähnelt. Zudem müssen die Hauttöne so originalgetreu wie möglich wiedergegeben werden
- das Bild darf weder retuschiert noch von einer bereits bestehenden Aufnahme abfotografiert werden
- es darf nicht älter als 12 Monate sein
- das Passbild muss professionell, auf normalem, hochwertigem Fotopapier (matt/glänzend) gedruckt/belichtet werden (Amateurdrucke oder zu schwere/dicke Papierarten werden nicht akzeptiert)
Folgende Informationen müssen auf der Rückseite eines der Bilder hinzugefügt werden:
- sowohl der Name und die Adresse des Fotostudios, dass die Aufnahme anfertigte als auch das Datum des Bildes (Stempel oder Handschrift sind in Ordnung, Aufkleber/Sticker werden nicht akzeptiert)
- der/die Bürge/Bürgin muss folgenden Satz in deutlicher Schrift schreiben: „I certify this to be a true likeness of (Ihr Name)“ und darunter seine/ihre Unterschrift setzen
Zusätzliche Informationen:
- normale Brillen dürfen getragen werden solange die Augen nicht durch das Gestell oder eine Lichtreflexion verdeckt werden. Sonnenbrillen oder Aufnahmen mit roten Augen werden nicht akzeptiert
- Hüte und Kopfbedeckung dürfen nicht getragen werden, außer wenn sie täglich aufgrund religiöser oder medizinischen Gründen getragen werden. Das Gesicht an sich muss immer frei sichtbar sein und keinerlei Schatten unterliegen
- Haare dürfen offen getragen werden
- Schatten dürfen weder im Gesicht noch auf den Schultern oder im Hintergrund auftreten
Säuglinge und Kinder:
- die Kinderbilder unterliegen denselben oben genannten Bestimmungen
- Es dürfen ebenfalls nur der Kopf und die Schultern des Kindes zu sehen sein. Hände der Eltern/Erziehungsberechtigten sind nicht gestattet
- Da sich die Realisierung eines neutralen Gesichtsausdrucks, grade bei Neugeborenen, als nicht immer möglich gestaltet, sind hier Abweichungen und Toleranzen erlaubt
- Das Kind darf während der Aufnahme in einem Kindersitz sitzen, solange ein weisses Tuch über den Sitz hinter dem Baby gespannt ist
Weitere Informationen zum kanadischen Reisepass finden Sie unter folgender Adresse: http://www.ppt.gc.ca/info/photos.aspx?lang=eng