Die Krankenkassen verlangen nun für die Gesundheitskarte (ehemals Krankenkassenkarte) ebenfalls ein Lichtbild, dass im Grunde nach dem Vorbild des biometrischen Lichtbilds angefertigt werden muss. Bei einigen Krankenkassen ist es jedoch möglich auch ein „nettes“ Portrait- oder Bewerbungsbild von sich einzuschicken. Wichtig: Das Bild muss immer die Maße 35×45 mm betragen.
Wenn Sie nicht genau über die vorgegebenen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse im Bilde sind, so fragen Sie am Besten einfach dort nach.
In der Bundestagsdrucksache zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 wird ausgeführt:
„Die Ergänzungen der Krankenversichertenkarte durch das Aufbringen eines Lichtbildes des Karteninhabers und die Erweiterung der administrativen Daten der Krankenversichertenkarte um die Angabe des Geschlechtes ist erforderlich, um die eindeutige Zuordnung der Krankenversichertenkarte zum jeweiligen Karteninhaber zu verbessern und damit den Missbrauch zu verhindern.“