Polen

Polnischer Ausweis/Reisepass:

Auch für den polnischen Ausweis/Reisepass wird das biometrische Passbild benötigt.

 

Ein farbiges Passbild (bei gleichzeitiger Beantragung des vorläufigen Reisepasses – 2 Passbilder). Das Foto muss 35mm breit und 45mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36mm sein. Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Der Hintergrund muss einfärbig hell sein (idealerweise weiß) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden. Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein, Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Kleinkinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.

http://berlin.msz.gov.pl/

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Aufenthaltserlaubnis für Polen ab 3 Monate

Es werden 2 Fotos im Format 35x 45 mm (Halbprofil von links, das linke Ohr muss sichtbar sein) benötigt.

http://www.warschau.diplo.de/